Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Verbundzentrale des GBV (VZG) ist bemüht, ihre Webauftritte und mobile Anwendungen im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und Rates, dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) sowie der Niedersächsischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen (NBITVO) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://denkmalatlas.plus.niedersachsen.de bzw. https://viewer-nld.gbv.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Aufgrund der Überprüfung gemäß Selbsteinschätzung nach BITV-Test ist die Webseite mit den zuvor genannten Anforderungen nicht an allen Stellen vereinbar. Wir arbeiten derzeit daran, die Barrieren so schnell wie möglich zu beheben.

Die Webseite https://denkmalatlas.plus.niedersachsen.de und deren Funktionalität und Darstellungsform auf gängigen Endgeräten sind mit den Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) Level AA und den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) teilweise vereinbar.

Unsere Webauftritte enthalten keine Informationen in Gebärdensprache und in leichter Sprache.

Begründung:
Nach Rücksprachen mit entsprechenden Verbänden wird die Vorlesefunktionder persönlichen Screenreader bevorzugt, daher verzichtet die Website auf dieses Angebot.
Wir bemühen uns, eine möglichst einfache Sprache zu benutzen.

Auf Grund der komplexen Inhalte, die zumindest teilweise in unseren Webauftritten veröffentlicht werden, ist eine einfache Sprachgestaltung (beispielsweise der Verzicht auf Fachbegriffe) nicht immer möglich.

Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0

Alternativtexte für Bedienelemente (1.1.1 a )

  • Der Suchschlitz hat keinen Alternativ-Text.
    Dieses wird im nächsten Update behoben.
  • Links auf Austellungen sollten auf die Ausstellung hinweisen.
    Dieses wird im nächsten Update behoben.
  • Mapbox-Darstellung:
    Dieser Webauftritt ist aufgrund seines Zwecks zur kartografischen Darstellung von Informationen mit Geobezug nicht barrierefrei. Kartografie ist dem Wesen nach eine bildliche Darstellung, die somit den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann.

Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar (1.3.1.h)

Der Suchschlitz hat kein "aria-label". Dieses wird im nächsten Update behoben.

Kontraste von Texten ausreichend (1.4.3)

Im Header und Footer sind die Kontraste zu schwach (3,5:1)

Die Anpassung dieser beiden Elemente erfolgt bei der nächsten Überarbeitung der Website.

Ohne Maus nutzbar (2.1.1 a)

Die Punkte "themen, ressourcen, recherche" lassen sicht nicht über die Tab-Taste ansprechen.

Der Grund ist eine "Broken ARIA reference" die im nächsten Update repariert wird.

Aktuelle Position des Fokus deutlich (2.4.7a)

Der Fokus ist bei der Bedienung mit der Tastatur nicht immer erkennbar.

Die Anpassung des Fokus-Managements erfolgt bei der nächsten grundlegenden Überarbeitung der Website.

Die Erklärung zu folgenden Punkten muss durch die Betreiber geliefert werden:

1.2.1a Alternativen für Audiodateien und stumme Videos
1.2.2a Aufgezeichnete Videos mit Untertiteln
1.2.3a Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos
1.2.4a Videos (live) mit Untertiteln
1.2.5a Audiodeskription für Videos
3.1.2a Anderssprachige Wörter und Abschnitte ausgezeichnet

Als Verbundzentrale des GBV (VZG) bieten wir einen umfangreichen Webauftritt, daher sind Fehler nicht ganz auszuschließen.

Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.06.2024 erstellt und auf auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitv-test.de erstellt.

Barrieren melden: Feedback und Kontaktangaben

Bitte informieren Sie uns, wenn Sie in unseren Webauftritten auf erläuterungsbedürftige Inhalte oder Inhalte, die schwer zugänglich sind, stoßen:

barrierefreiheit@gbv.de

Verbundzentrale des GBV (VZG)
Platz der Göttinger Sieben 1
37073 Göttingen

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
Tel.: 0511/120-4010
Fax: 0511/120-99 4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.